Die BITV - Richtlinien, die wirklich sinnvoll sind.

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), dass im Mai 2002 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die Abschaffung von Benachteiligungen behinderter Menschen in allen Lebensbereichen festgelegt. Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben, Dienstleistungen und Informationsangebote in allgemein üblicher Weise zu nutzen. Folgende Faktoren sind hierbei zu beachten:
Die barrierefreie Informationsverordnung
Kurz nach in Kraft treten der BGG entwickelte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die BITV. Diese umfasst folgende Bereiche:
- Richtlinien für barrierefreie Webseiten
- Wer verpflichtet ist diese einzuhalten
- Den Zeitraum für die Umsetzung
Zuerst galten diese für die Informationsangebote der Bundesbehörden. Diese hatten bis zum 31. Dezember 2005 Zeit, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.
Der Bund machte den ersten Schritt, die Länder folgten
Im Zuge der Umstellung auf Bundesebene haben jetzt auch die Länder weitestgehend eigene Gesetzesgrundlagen geschaffen. In diesen wurden die Richtlinien der BITV ganz oder im weitesten Sinne anerkannt. Damit stehen jetzt auch die Informationsangebote der Länder in der Pflicht, barrierefrei gestaltet zu sein. Die Umsetzungspflicht für öffentliche Informationsangebote im Bereich der Privatwirtschaft wird folgen.
Weiterführende und vertiefende Links zum Thema Richtlinien:
- Barrierefreies Webdesign - Richtlinien
- Einfach für alle - BITV
- Barrierekompass - Rechtsgrundlagen
- W3C Zugänglichkeitsrichtlinien
